Qualität
Wir geben jeden Tag aufs Neue unser Bestes für die uns anvertrauten Bewohner. Von unserem hohen Engagement können wir auch extern überzeugen.
Offizielle Qualitätsbewertung durch den MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) benotet offiziell die Qualität von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Deutschland und veröffentlicht die Ergebnisse.
Qualitätsbericht des MDK:
➔ Qualitätsbericht Mdk 2019 (PDF Dokument)
Offizielle Qualitätsbewertung durch das Landesverwaltungsamt – Referat Heimaufsicht
Die zuständige Behörde, das Landesverwaltungsamt – Referat Heimaufsicht, ist seit 01.01.2012 verpflichtet, Qualitätsberichte über die von ihr geprüften stationären Einrichtungen und sonstigen nicht selbst organisierten Wohnformen zu erstellen.
Qualitätsbericht der Heimaufsicht:
Qualitätsbericht LVA Heimaufsicht (PDF Dokument)
Kosten
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen
Pflegegrad 2 — 1.839,11 EUR (gültig ab 01.01.2023)
Pflegegrad 3 — 1.839,01 EUR (gültig ab 01.01.2023)
Pflegegrad 4 — 1.838,90 EUR (gültig ab 01.01.2023)
Pflegegrad 5 — 1.838,88 EUR (gültig ab 01.01.2023)